Familienrecht
(Sorgerecht, Umgangsrecht, Unterhalt, Zugewinn und Scheidung)
Oft ist es sinnvoll möglichst früh ein anwaltliches Beratungsgespräch zu führen. Auf diese Weise können Streitpunkte umgangen werden und meine Mandanten gehen "gestärkt", wenn sie den Weg der Trennung und Scheidung gehen.
Die Wünsche und Ziele meiner Mandanten, die ich mit diesen erarbeite, stehen dabei im Vordergrund. Auf diesem Wege gelingt es, dass meine Mandanten sich gut vertreten fühlen und mit Kraft ihren weiteren Lebensweg gehen können.
Um eine Trennung für die meist noch minderjährigen Kinder so sanft wie möglich zu gestalten, sollten diese schonend auf die Situation vorbereitet werden. Zu diesem Zweck gibt es verschiedene Wege, die mit mir besprochen werden können.
Als zertifizierte Umgangs- und Verfahrenspflegerin und aufgrund meiner spezifischen psychologischen Weiterbildung verfüge ich zudem über besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf den Gebieten Sorgerecht, Umgangsrecht und Kindeswohl bzw. Kindeswohlgefährdung. Nicht selten kommt es vor, dass Elternteile das Sorgerecht in vollem Umfang oder teilweise daraus für sich alleine beanspruchen möchten.
Hier ist eine erfahrene Vertretung erforderlich, um zum Ziel zu gelangen und das Kindeswohl zu erhalten bzw. wieder herzustellen.
Über diese Voraussetzung verfüge ich angesichts der zahlreichen in derlei erfolgreich geführten Rechtssachen.