Verkehrsrecht

(Gesamtabwicklung)

 

Bei einem Verkehrsunfall mit und ohne Personenschaden kommen sehr viele Fragen und zu regelnde Gesichtspunkte auf die betroffene Person zu.

 

Dies ist oft außerordentlich belastend und kaum von den Beteiligten zu bewältigen. Angesichts der eigenen, meist auch körperlichen Betroffenheit, sollte die Vertretung gegenüber den Versicherungen und anderen Anspruchstelleren in anwaltichen Händen liegen, um keine Rechte zu vergeben.

 

Ich regele von der Auftragsannahme an sämtliche mit dem Unfall zusammenhängenden Fragen und Probleme für meine Mandanten. Meine Mandanten erhalten dadurch die für ihre Genesung (bei Personenschaden) erforderliche Ruhe.


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